Über das eigene Leben hinaus wirken
Was von uns bleibt, ist nicht nur das, was wir besessen haben. Es ist auch das, was wir für andere möglich gemacht haben.
Mit einem Vermächtnis an Smiling Gecko setzen Sie sich für etwas ein, das Sie selbst vielleicht nie sehen werden: eine Generation kambodschanischer Kinder, die durch Bildung einen Weg aus der Armut findet. Ihr letzter Wille wird so zu einem Anfang für andere.
Über das eigene Leben hinaus wirken
Was sich seit 2023 geändert hat
Erbschaft, Legat, Vermächtnis: die Unterschiede
• Erbschaft: Sie setzen Smiling Gecko als Erbin ein, entweder für Ihren gesamten Nachlass oder für einen bestimmten Anteil.
• Legat (Vermächtnis): Sie bestimmen einen konkreten Gegenstand oder Betrag für Smiling Gecko, unabhängig von der übrigen Erbteilung.
• Schenkung zu Lebzeiten: Sie unterstützen unsere Arbeit bereits heute mit einem Teil Ihres Vermögens, statt erst im Erbfall.
So gehen Sie vor
Ein rechtsgültiges Testament ist die Voraussetzung dafür, dass Ihr Wille zählt. Wir empfehlen Ihnen, sich dafür von einer Notarin, einem Anwalt oder einer auf Erbrecht spezialisierten Fachperson beraten zu lassen.
Unsere Nachlassbroschüre gibt Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Möglichkeiten bei Smiling Gecko und die wichtigsten Grundlagen des Schweizer Erbrechts.
Ihr Ansprechpartnerin
Sarah Blesius
Telefon: 044 321 67 70
E-Mail an blesius(at)smilinggecko.ch